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Datenschutz
Allgemeine Angaben
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren,
zu welchem Zweck wir personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, speichern oder übermitteln.
Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist
HÄKO Elektroanlagen
Uwe Häfner
Kinzigstraße 14a
D-63505 Langenselbold
Telefon: (0 61 84) 5 10 14
Telefax: (0 61 84) 5 10 18
Mobil: +49 157 52474694
E-Mail: info@haeko-elektro.de
Internet: www.haeko-elektro.de
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorschriften und dient im Wesentlichen der Erfüllung
geschäftlicher Vorfälle und Verträge. Es werden nur die für den Geschäftszweck erforderlichen Daten
erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit Entfall der Erfordernis werden die personenbezogenen Daten
gelöscht, soweit dem keine gesetzlichen Erfordernisse und Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Empfänger Ihrer Daten
Eine etwaige Übertragung oder Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt lediglich zu
Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Ihre Rechte aus der DSGVO
Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Sofern
diese unrichtig sind, haben Sie ein Recht auf Berichtigung. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt aufgrund
gesetzlicher Vorgaben. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. Dieses können Sie jederzeit
widerrufen.
Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu beschweren, wenn Sie
der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Rechtliche Grundlagen
Artikel 13 DSGVO: Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der
betroffenen Person
(1) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der
betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von
dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder
eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines
Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder
Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen
Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.
(2) Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum
Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um
eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist,
die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
b) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden
personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der
Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf
Datenübertragbarkeit;
c) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht,
das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der
aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
d) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
e) ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder
für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die
personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte
und
f) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22
Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte
Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die
betroffene Person.
(3) Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck
weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der
betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen
maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die
Informationen verfügt.
Artikel 14 DSGVO: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen
Person erhoben wurden
(1) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche
der betroffenen Person Folgendes mit:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
b) zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
d) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten;
f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an einen Empfänger
in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder
das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen
gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten
oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie von ihnen zu erhalten, oder wo sie
verfügbar sind.
(2) Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person die
folgenden Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um der betroffenen Person gegenüber eine faire
und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist,
die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
b) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von
dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
c) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden
personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der
Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf
Datenübertragbarkeit;
d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht,
das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der
aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
e) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
f) aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls ob sie aus öffentlich
zugänglichen Quellen stammen;
g) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22
Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte
Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die
betroffene Person.
(3) Der Verantwortliche erteilt die Informationen gemäß den Absätzen 1 und 2
a) unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
innerhalb einer angemessenen Frist nach Erlangung der personenbezogenen Daten, längstens jedoch
innerhalb eines Monats,
b) falls die personenbezogenen Daten zur Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden
sollen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung an sie, oder,
c) falls die Offenlegung an einen anderen Empfänger beabsichtigt ist, spätestens zum Zeitpunkt der
ersten Offenlegung.
(4) Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck
weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erlangt wurden, so stellt er der
betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen
maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
(5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit
a) die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt,
b) die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordern würde; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse
liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische
Zwecke vorbehaltlich der in Artikel 89 Absatz 1 genannten Bedingungen und Garantien oder soweit die in
Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Pflicht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser
Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt In diesen Fällen ergreift der Verantwortliche
geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der
betroffenen Person, einschließlich der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit,
c) die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen
der Verantwortliche unterliegt und die geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen
der betroffenen Person vorsehen, ausdrücklich geregelt ist oder
d) die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem
Berufsgeheimnis, einschließlich einer satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht, unterliegen und daher
vertraulich behandelt werden müssen.
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